AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
der Firma Lebesmühlbacher Manfred

GELTUNG FÜR VERBRAUCHERVERTRÄGE UND VERTRÄGE MIT UNTERNEHMERN
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten sowohl für Verträge mit Unternehmern als auch für Verträge mit Verbrauchern.

I. ALLGEMEINES

Die Firma Lebesmühlbacher Manfred schließt Verträge nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (in der Folge kurz: AGB) ab. Stehen diesen AGB Regelungen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden entgegen, so erfolgt dennoch der Vertragsabschluss ausschließlich zu diesen AGB. Dies gilt auch dann, wenn die Firma Lebesmühlbacher Manfred der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat oder vorbehaltlos Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bestimmungen des Kunden erbringt.

II. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Die Angebote der Firma Lebesmühlbacher Manfred sind unverbindlich. Verträge werden mündlich oder schriftlich abgeschlossen.

III. PREISE

Alle von der Firma Lebesmühlbacher Manfred genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Verkaufspreise beinhalten keine Abfüllkosten der Ware beim Bestimmungsort.

IV. LIEFERUNG, ANNAHMEVERZUG

Angekündigte Liefertermine gelten als annähernd geschätzt.
Hat der Kunde die vertragsgemäße Ware nicht wie vereinbart übernommen, ist die Firma Lebesmühlbacher Manfred berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer einwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

V. SICHERHEITSLEISTUNG

Die Firma Lebesmühlbacher Manfred ist berechtigt, die Erbringung von Lieferungen und Leistungen entweder von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, soweit die fristgerechte Bezahlung von Forderungen gefährdet erscheint.

VI. RECHNUNGSLEGUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Zahlungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.
2. Zur Entgegennahme von Geldern sind alle Mitarbeiter/innen der Firma Lebesmühlbacher Manfred berechtigt. Es bedarf keiner Inkassovollmacht.
3. Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie von Inkassoinstituten anfallenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Firma Lebesmühlbacher Manfred. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware mit üblicher Sorgfalt zu verwahren. Wird die Ware mit anderen Waren des Kunden oder Dritter vermischt, steht der Firma Lebesmühlbacher Manfred das Eigentum oder der Miteigentumsanteil im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Ware zu. Zur Realisierung des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde, Lebesmühlbacher Manfred Zutritt zum Ablieferort zu gewähren.

VIII. UMSCHLIESSUNG

1. Die Firma Lebesmühlbacher Manfred ist nicht verpflichtet, die Tanks oder Behältnisse des Kunden zu überprüfen. Kommt es diesbezüglich zu Schäden, so haftet die Firma Lebesmühlbacher Manfred nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Rahmen von Verbrauchergeschäften bei Personenschäden auch bei leichter Fahrlässigkeit.
2. Es obliegt dem Kunden, für die Übernahme der angelieferten Ware die richtigen Verbindungen und Anschlüsse zu den Transportfahrzeugen sicherzustellen.

IX. RECHTSWAHL

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

X. ADRESS-/NAMENSÄNDERUNGEN

Der Kunde hat die Änderung seiner Adresse oder seines Namens der Firma Lebesmühlbacher Manfred unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn eine Änderung der Anschrift nicht bekannt gegeben worden ist, gelten sämtliche Erklärungen der Firma Lebesmühlbacher Manfred, die an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Kunden zugestellt wurden, als dem Kunden zugegangen.

XI. Höhere Gewalt, unvorhergesehene Hindernisse

Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre der Firma Lebesmühlbacher Manfred entbinden diese von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Betriebs- und Verkehrsstörungen gelten als höhere Gewalt und befreien die Firma Lebesmühlbacher Manfred für die Dauer der Behinderung oder nach ihrer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Kunden Ansprüche aufgrund des Rücktrittes entstehen.

XII. VERZUGSZINSEN

Ist der Kunde mit der Bezahlung der Entgeltforderungen in Verzug, ist die Firma Lebesmühlbacher Manfred berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu verrechnen. Wird die Geldschuld eines Verbrauchers durch Banküberweisung erfüllt, so reicht es für die Rechtzeitigkeit der Erfüllung auch bei einem im Vorhinein bestimmten Fälligkeitstermin aus, dass der Verbraucher am Tag der Fälligkeit den Überweisungsauftrag erteilt.

XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit dieser AGB nicht. Eine ungültige Bestimmung ist so umzudeuten, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Aus dem Umstand, dass LM einzelne oder alle der ihr hierunter zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

Stand: Juli 2017